Lange wurde über die Vergabe des Restaurants am Leuchtturm gestritten. Diese erfolgte ohne Beteiligung Dritter direkt zwischen der letzten Gemeindevertretung und dem jetzigen Betreiber. Hiermit zeigten sich ansässige Bürger nicht einverstanden und sahen es als Verstoß gegen das Vergabe- und Kartellrecht.
Nachdem das Ganze vor dem Landgericht in der mündlichen Verhandlung zugunstendes Klägers entschieden wurde stand in der schriftlichen Entscheidung Gegensätzliches. Dieses wurde am gestrigen 17.5.2010 durch das OLG bestätigt.

